Falls Sie durch stark erhöhte Heizausgaben in diesem Jahr in finanzielle Schwierigkeiten geraten (Heizkostennachzahlung), besteht die Möglichkeit, für den Monat, in dem die Nachzahlung anfällt, finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter zu erhalten.
Sie können Bürgergeld nur für den Monat erhalten, in dem Ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden. Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind.
Bitte wenden Sie sich an das Jobcenter Gelsenkirchen:
Ahstraße 22
45879 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 60509-0 und 0209 60509-123
Website: www.jobcenter-gelsenkirchen.de